Mietbedingungen

Der/ die Fahrer müssen mindestens 23 Jahre sein und über einen gültigen Führerschein B verfügen.
Nur die hier genannten Mieter sind zur Nutzung des Fahrzeugs berechtigt.
Bei nicht einhalten der vereinbarten Mietzeit muss der Mieter für eventuell ausfallende Vermietungen und Schadenersatzansprüche Dritter aufkommen. 
 
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug ab dem Zeitpunkt der Übergabe so zu behandeln und zu benutzen, wie es ein verständiger auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde.
 
Das Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben.
Optische Beeinträchtigungen wie z.B. Lackschäden, kleine Dellen oder Kratzer werden vor Mietbeginn bildlich festgehalten und dokumentiert.
 Alle in der Mietzeit entstandene Schäden gehen zu Lasten des Mieters. 
Der Mieter haftet für alle Schäden die durch das Transportgut entstehen.

Das Fahrzeugs bei der Concordia Versicherung mit einer Haftpflichtversicherung, 
einer Teilkasko mit 150,00 €  Selbstbeteiligung und einer Vollkasko mit 2000,00 € Selbstbeteiligung versichert.
Die Selbstbeteiligung ist bei Schäden und bei einem Unfall vom Mieter zu tragen.

Führt das Verhalten des Mieters nach einem Verkehrsunfall (z.b. Unfallflucht) oder das Verhalten des Mieters, welches für den Verkehrsunfall ursächlich war oder eine sonstige Obliegenheitsverletzung des Mieters dazu, dass sich die für das Fahrzeug bestehende Kasko-Versicherung auf einen Haftungsausschluß im Versicherungsvertrag gegenüber dem Vermieter berufen kann, haftet der Mieter uneingeschränkt für alle Vermögensschäden des Vermieters. Eine Haftungsbeschränkung des Mieters in Höhe der Selbstbeteiligung tritt in diesem Fall nicht ein.
Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die auf Bedienungsfehler während der Mietzeit zurückzuführen sind. 

Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und muss auch vollgetankt zurückgeben werden.
Der Transporter ist ein DIESEL Fahrzeug. Bei Falschbetankung muss der Mieter für ALLE Folgekosten aufkommen.
Der Dieselverbrauch geht zu Lasten des Mieters, jede Differenz geht zu Lasten des Mieters.
Mehrkilometer werden mit 0,36€ pro km und bei Abgabe des Mietfahrzeuges berechnet.

Das Fahrzeug muss besenrein zurückgegeben werden, das Fahrzeug darf NICHT mit einem Hochdruckreiniger oder in einer Waschanlage gereinigt werden. 
Im Fall von grober Verschmutzung behalten wir uns vor eine Reinigungspauschale von 100,00 € zu berechnen. 
 
Das Rauchen ist im gemieteten Fahrzeug nicht gestattet und wird bei Nichteinhaltung mit einer Sonderreinigung ( Ozon ) berechnet. 

Der Fahrzeugführer hat insbesondere auf die Fahrzeugabmessungen zu achten!  

 Höhe 3.10 m  x Breite 2.10 m  Länge 6.00 m  

Bei Unfällen (auch ohne Fremdbeteiligung), Brand, Wildschaden und sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und für die Aufnahme des Unfall- bzw Schadenhergangs zu sorgen, den Vermieter zu benachrichtigen und dem Vermieter einen ausführlichen Unfallbericht mit beigefügter Unfallskizze zukommen zu lassen (Handyfotos von Vorteil). Bei Unfällen mit Fremdbeteiligung sind die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Haftpflichtversicherungen und Namen und Anschriften der Fahrer und Zeugen festzuhalten 

Der Mieter haftet nicht nur für Fahrzeugschäden und die etwaigen Nachteile des Vermieters, sondern auch für Abschlepp-Bergungs- und Rückführungskosten, Gutachterkosten und Mietausfall. 

Der Vermieter ist berechtigt, als Mietausfall während der Reparatur bzw. Wiederbeschaffungszeit 60% einer Tagesgrundgebühr nach jeweils gültiger Preisliste zu verlangen. 
 

Dem Mieter ist es untersagt, die Mietsache ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte  weiterzuvermieten.
 
Der Mieter darf das Fahrzeug ausschließlich in den geografischen Grenzen Europas nutzen.
Das Fahrzeug darf NICHT  für den Transport jeglicher Art von verbotener Substanzen gemäss der Europäischen Gesetzgebung verwendet werden. 
 
Das Fahrzeug darf nicht im Anhängerbetrieb genutzt werden. 
 
Der Mieter ist für jede Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts und deren Konsequenzen verantwortlich (3,5 Tonnen), siehe Zulassungsbescheinigung Teil 1( Fahrzeugschein ). 
Jegliche Art von Bußgeldern während der Mietdauer sind vom Mieter zu tragen.

Falls das Fahrzeug zum angemieteten Termin so defekt oder beschädigt ist, das eine Vermietung nicht stattfinden kann, kann kein Ersatzfahrzeug gestellt werden.

Es darf am Transporter kein Pferd angebunden werden, da das Fahrzeug foliert ist und diese Art von Beschädigung nicht von der Vollkasko übernommen wird.